Rat­haus & Ser­vice.

 

An­sprech­part­ner in der Ver­wal­tung

Nor­bert Bahl
Orts­bürg­er­meis­ter

Mar­ion Hö­fer
1. Orts­beige­ord­ne­te

Jo­hannes Wei­ler
Orts­beige­ord­ne­ter

Oli­ver Koch
Orts­beige­ord­ne­ter

Kristina Wend
Sekretärin

Na­talie Re­itz
Sekretärin

Kon­takt­da­ten der Ge­mein­de­ver­wal­tung

Les-Noes-Platz 1, 56220 Ur­mitz

  • E-Mail in­fo@​ur­mitz.​de
  • Te­le­fon (02630) 70 48
  • Bü­ro­stun­den: Mon­tag und Don­ners­tag 17 bis 19 Uhr und nach Ver­ein­ba­rung
 

Ge­mein­de­rat

De­tail­lierte Wahlergeb­nisse der let­zten Gemein­der­atswahl finden Sie hier.

 

Gemein­der­atsmit­glieder

 

SPD-Frak­tion

1. Rein­hold Pohl (Frak­tionsvor­sitzen­der)

2. Jo­hannes Grand­mon­tagne
3. Katha­rina Stein­bach
4. Man­fred Schmid
5. Jo­hannes Dott
6. Leon Met­tler
7. Alexander Hoffend
8. Pe­ter Frey
9. Thomas Seibel
10. Claudia Volk
11. Johannes Weinand
12. Michael Dott
13. Ozan Tur­mus

CDU-Frak­tion

1. Michael Reif (Frak­tionsvor­sitzen­der)
2. Daniela Volk
3. Dirk Schoor
4. Karin Schomisch
5. Ingo Ehlich
6. Joachim Hom­mer
7. Timo Stromberg

 

Ausschüsse

Haupt- und Fi­nanz­aus­schuss

Aufgabenbereich

Beratung über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf des Haushaltsplanes, des

Stellenplanes und des Investitionsprogramms und Vorlage an den Ortsgemeinderat zur

endgültigen Beschlussfassung; dasselbe gilt auch für Nachtragshaushaltspläne.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

1Reinhold Pohl (SPD)Johannes Weinand (SPD)
2Alexander Hoffend (SPD)Ozan Turmus
3Johannes Dott (SPD)Peter Frey (SPD)
4Michael Dott (SPD)Thomas Seibel (SPD)
5Michael Reif (CDU)Joachim Hommer (CDU)
6Thomas BlaumeiserBenjamin Fuß

 

 

Bau- und Um­welt­aus­schuss

Aufgabenbereich

Beratung über Planung und Vergabe von Baumaßnahmen, der Straßenbeleuchtung, Bauleitplanung, Friedhofsangelegenheiten, gemeindliche Liegenschaften und Gebäuden zur Vorlage an den Ortsgemeinderat, soweit sie einer Vorberatung bedürfen.


 

 

 

 

Mitglied

Stellvertreter

1Leon Mettler (SPD)Thomas Seibel (SPD)
2Johannes Weinand (SPDKatharina Steinbach (SPD)
3Alexander Hoffend (SPD)Johannes Grandmontagne (SPD)
4Reinhold Pohl (SPD)Claudia Volk (SPD)
5Timo Stromberg (CDU)Ingo Ehlich (CDU)
6Thomas RothbrustMarco Fink

 

 

 

 

 

 

 

Klima- und Umweltausschuss

Aufgabenbereich

Beratung über die Verbesserung der umweltpolitischen Rahmenbedingungen und nachhaltigen Entwicklung, einschließlich projektunabhängige Energieeinspar- und Klimaschutzangelegenheiten, Umweltbildung, Grünflächenplanung, Kleingartenwesen und Nachhaltigkeit, zur Vorlage an den Ortsgemeinderat, soweit sie einer Vorberatung bedürfen.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

1Manfred Schmid (SPD)Alexander Hoffend (SPD)
2Claudia Volk (SPD)Michael Dott (SPD)
3Johannes Grandmontagne (SPD)Peter Frey (SPD)
4Johannes Weinand (SPD)Leon Mettler (SPD)
5Joachim Hommer (CDU)Dirk Schoor (CDU)
6Benita MarkerTimo Stromberg (CDU)

 

 

Ausschuss für Jugend, Kita, Sport und Kultur

Aufgabenbereich

  1. Beratung und Empfehlung zum Bereich Jugend:
  2. - Einrichtung und Unterhaltung eines Jugendtreffs
  3. - allgemeine Fragen zur Jugendarbeit

 

  1. Beratung und Empfehlung zum Bereich Kita:
  2. - allgemeine Fragen zur Kindertageseinrichtung

 

  1. Beratung und Empfehlung zum Bereich Sport:
  2. - Zusammenarbeit mit dem Sportverein
  3. - allgemeine Fragen auf dem Gebiet des Sports

 

  1. Beratung und Empfehlung zum Bereich Kultur:
  2. - Einrichtung und Unterhaltung eines Dorfmuseums
  3. - Zusammenarbeit mit den Urmitzer Ortsvereinen
  4. - allgemeine Fragen im kulturellen Bereich

 

 

Mitglied

Stellvertreter

1Katharina Steinbach (SPD)Alexander Hoffend (SPD)
2Deniz OcarOzan Turmus
3Thomas SeibelJohannes Grandmontagne
4Florian HommerMichael Dott (SPD)
5Daniela Volk (CDU)Timo Stromberg (CDU)
6Benjamin FußMelanie Kloft

 

 

Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss

Aufgabenbereich

Die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses ergibt sich aus den §§ 110 und 112 Gemeindeordnung. Hiernach hat der Rechnungsprüfungsausschuss insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde,
  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen, sofern die Prüfung nicht sachverständigen Abschlussprüfern vorbehalten ist,
  • die Prüfung des Gesamtabschlusses der Gemeinde,
  • die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist.

 

 

 

Mitglied

Stellvertreter

1Johannes Dott (SPD)Ozan Turmus
2Reinhold Pohl (SPD)Manfred Schmid (SPD)
3Dominik HöferFlorian Hommer
4Ingo Ehlich (CDU)Karin Schomisch (CDU)
5Dirk Schoor (CDU)Joachim Hommer (CDU)

 

Schulträgerausschuss

Aufgabenbereich

Gemäß § 90 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) ist für die Grundschule ein Schulträgerausschuss zu bilden. Der Ausschuss hat über die dem Schulträger nach dem Schulgesetz obliegenden Aufgaben zu beraten. Dem Schulträgerausschuss sollen auch an den Schulen des Schulträgers tätige Lehrer und Eltern der Schüler angehören (§ 90 Abs. 2 SchulG). Dies sollen wie bisher der/die jeweilige Schulleiter/in und der/die jeweilige Vorsitzende des Schulelternbeirates der Grundschule sein.

 

 

Mitglied

Stellvertreter

1Thomas Seibel (SPD)Claudia Volk (SPD)
2Ozan TurmusAlexander Hoffend (SPD)
3Deniz OcarManfred Schmid (SPD)
4Peter Frey (SPD)Michael Dott (SPD)
5Johannes Grandmontagne (SPD)Leon Mettler (SPD)
6Karin Schomisch (CDU)Michael Reif (CDU)
7Fatma Mencütek-BeyraktarDaniela Volk (CDU)

 

 

Umlegungs­aus­schuss

Aufgabenbereich

Der Aufgabenbereich des Umlegungsausschusses ergibt sich aus den §§ 45 ff. Baugesetzbuch. Die Mitglieder des Umlegungsausschusses werden durch den Gemeinderat jeweils für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

 

 

 

Mitglied

Stellvertreter

1Johannes Grandmontagne (SPD)Thomas Seibel (SPD)
2Ingo Ehlich (CDU)Dirk Schoor (CDU)
 

Ort­srecht

Funk­ti­ons­wei­se der Orts­ge­mein­de

(1) Das zen­tra­le Merk­mal ist die star­ke Stel­lung des Bür­ger­meis­ters. In sei­ner Po­si­ti­on bün­delt er die drei wich­tigs­ten Füh­rungs­funktio­nen. Er ist

  • Vor­sit­zen­der des Ge­mein­de­rats, und zwar grund­sätz­lich mit Stimm­recht,
  • Chef ei­ner mo­no­kra­tisch struk­tu­rier­ten Ver­wal­tung, in der dem Bür­ger­meis­ter grund­sätz­lich das al­lei­ni­ge Ent­schei­dungs­recht in An­ge­le­gen­hei­ten der lau­fen­den Ver­wal­tung zu­steht (im Ge­gensatz zur Ma­gis­trats­ver­fas­sung, wie sie z.B. in Hes­sen gilt),
  • Re­prä­sen­tant und ge­setz­li­cher Ver­tre­ter der Ge­mein­de nach au­ßen.

 

(2) Der Bür­ger­meis­ter be­rei­tet die Be­schlüs­se des Ra­tes vor und führt sie aus. Die Aus­füh­rung von Be­schlüs­sen des Ra­tes und sei­ner Ausschüs­se, die er für rechts­wid­rig hält, muss und kann er aus­set­zen. 

 

(3) Der Bür­ger­meis­ter wird grund­sätz­lich di­rekt vom Volk ge­wählt, nicht wie frü­her vom Ge­mein­de­rat. 

 

(4) Bei der Wahl der Rats­mit­glie­der sind die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nicht dar­auf be­schränkt, star­re, von den Par­tei­en oder Wäh­ler­gruppen auf­ge­stell­te Lis­ten an­zu­kreu­zen.

 

(5) Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen mit ei­nem Bür­ger­ent­scheid an-stel­le des Ge­mein­de­rats über ei­ne wich­ti­ge Ge­mein­de­an­ge­le­genheit ent­schei­den, wo­bei ein Bür­ger­ent­scheid ent­we­der durch Beschluss des Ge­mein­de­rats oder we­gen ei­nes von der Bür­ger­schaft in­iti­ier­ten Bür­ger­be­geh­rens durch­zu­füh­ren ist.

 

 

Or­gane der Orts­ge­meinde
Zuständigkeiten der Or­gane
 

Sou­venirs

Die Orts­ge­meinde bi­etet Ih­nen eine Auswahl an Sou­venirs an, die Sie zu den Sprech­stun­den im Rathaus er­wer­ben können.

 

Fol­gende Sou­venirs können Sie bei uns er­hal­ten:

 

  • Ortschronik: 18 €

 

  • Hiss­fahne: 40€

 

  • Hänge­fahne: 40 €

 

  • Glaswap­pen St. Georg: 16,50 €

 

  • An­sicht­skarten: 0,50 €

 

  • Aufk­le­ber Gemein­de­wap­pen: 0,50 €

 

 

 

Abfallkalender 2024

Müll­ent­sor­gung

Daneben können holz- und strauchartige Grünabfälle auf dem Grünabfallsammelplatz in Kettig (Ortsausgang in Richtung Mülheim-Kärlich) abgegeben werden. Der Sammelplatz kann jederzeit - mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen sowie unter Beachtung der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr - kostenlos genutzt werden.

 

Neben dem Grünabfallsammelplatz wurde auch eine sogenannte Containerinsel eingerichtet, wo kostenfrei Rasenschnitt und Laub abgegeben werden kann. Die Öffnungszeiten sind freitags von 12 bis 17 Uhr sowie samstags von 8 bis 13 Uhr.

Bei der Orts­ge­mein­de­v­er­wal­tung er­hal­ten Sie zu den üblichen Öff­nungszeiten:

 

1. Graue Restmüllsäcke

  • 3,81 € pro Stück

 

2. Garten­ab­fallsäcke

  • 5,57 € pro Stück

 

Daneben können holz- und strauchar­tige Grünabfälle auf dem Grünab­fall­sam­melplatz in Ket­tig (Ort­saus­gang in Rich­tung Mülheim-Kärlich) abgegeben wer­den. Der Sam­melplatz kann jed­erzeit - mit Aus­nahme von Sonn- und Feierta­gen sowie unter Beach­tung der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr - kosten­los genutzt wer­den. Weitere Infos erhalten Sie hier.

 

Neben dem Grünab­fall­sam­melplatz wurde auch eine so­ge­nan­nte Con­tainer­in­sel ein­gerichtet, an der kosten­frei Rasen­schnitt und Laub abgegeben wer­den kann. Die Öff­nungszeiten sind fre­itags von 12 bis 17 Uhr sowie sam­stags von 8 bis 13 Uhr. Weitere Infos erhalten Sie hier.

 

 

Zudem ist es möglich, am Bauhof der Verbandsgemeinde Weißenthurm in Urmitz-Bahnhof (neben der Kläranlage) unbelasteten Erdaushub und Bauschutt abzugeben. Die Öffnungszeiten und weitere Infos erhalten Sie hier.

Fund­bü­ro

Bei Fra­gen zu ver­lo­ren ge­gan­gen Din­gen kön­nen Sie sich ger­ne an das Fund­bü­ro der Ver­bands­ge­mein­de­ver­wal­tung Wei­ß­en­thurm wen­den.

 

Tel.: 02637-913-0